Frickmann & Gorny Rechtsanwälte
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Info vom 20.7.2011

"Studienplatzklagen" im Wintersemester 2010/2011 und Sommersemester 2011.
Wir konnten auch in den vergangenen Semestern wieder etliche Studienplätze über die Verwaltungsgerichte erstreiten.
Wie in jedem Semester kann man in nahezu allen Studiengängen wieder entsprechende Verfahren durchführen.
Dies gilt vor allem für die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, BWL, Jura und Psychologie.
Voraussetzung ist eine Ablehnung durch die jeweilige Hochschule bzw. die ZVS.
Studienbewerber, die ein Verfahren gegen eine oder mehrere Hochschulen durchführen möchten, sollten sich rechtzeitig nach Erhalt von Informationen über eine Ablehnung ihres Antrages über die notwendigen Rechtsmittel informieren.
Welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, wie groß die jeweiligen Chancen und wie hoch die damit verbundenen Kosten sind, kann Rechtsanwalt Frickmann in einem persönlichen Gespräch - gern auch telefonisch – mit Ihnen klären.